
Eine Kennzeichnung „Werbung weil Markennennung“ ist laut dem Kammergericht Berlin nicht notwendig, wenn die Nennung im redaktionellen Zusammengang erfolgt. Passend zu diesem Thema hatte ich vor einiger Zeit den Leitfaden „Werbekennzeichnungen bei Social-Media-Angeboten“ der Landesmedienanstalten entdeckt, den ich längst schon habe veröffentlichen wollen. Hier und heute endlich, du weißt ja, irgendwas ist immer.
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So schnell geht es immer…